Unsere Satzung


 

§1
Der Verein dient ausschließlich dem Zweck, die Geschichte und den Werdegang des Surfsports durch Sammlung von Anschauungsmaterial, Schrift usw., der Allgemeinheit zu dokumentieren und zu erhalten.

 

§2
Der Verein führt den Namen "SURF-MUSEUM FEHMARN INTERNATIONAL e.V.", hat seinen Sitz in Burg auf Fehmarn und ist im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichtes eingetragen.

 

§3
Der Vorstand des Vereins besteht aus zwei Mitgliedern, dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter. Zum erweiterten Vorstand gehören: Der Schriftführer, der Pressewart, der Technische Berater und der Leiter des Festausschusses. Der Vorstand wird nach Ablauf von vier Jahren neu gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Die Mitglieder des Vorstandes werden in der Hauptversammlung durch einfache Stimmenmehrheit gewählt. Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Der Vorstand und der erweiterte Vorstand sind beschlussfähig, wenn drei Mitglieder anwesend sind. Der Vorsitzende und/oder sein Stellvertreter vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

 

§4
Mitglied des Vereins kann jede unbescholtene Person werden. Die Anmeldung zur Mitgliedschaft kann mündlich an ein Mitglied des Vorstandes erfolgen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Gesellschaften und Vereine können als korporative Mitglieder aufgenommen werden.

 

§5
Der Verein besteht aus ordentlichen, korporativen und Ehrenmitgliedern. Letztere werden durch Beschluss der Hauptversammlung ernannt.

 

§6
Das Gründungsjahr ist beitragsfrei für die Mitglieder. Sie werden dazu aufgerufen, den Verein durch freiwillige Spenden in seiner Gemeinnützigkeit zu unterstützen.

 

§7
Etwaige Gewinne des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen des Vereins, außer freiem Eintritt in das Surf-Museum in Burg a.F.

 

§8
Der Vorstand ist verpflichtet in alle namens des Vereins abzuschließenden Verträge, die Bestimmung aufzunehmen, dass die Vereinsmitglieder nur mit dem Vereinsvermögen haften.

 

§9
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, freiwilligen Austritt und Ausschluss des Mitgliedes aus dem Verein. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Anzeige an den Vorstand, mit dreimonatlicher Frist zu Abschluss des Geschäftsjahres. Der Ausschluss erfolgt durch den Vorstand.

 

§10
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr, beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Am letzten Samstag im Oktober findet eine Jahreshauptversammlung statt, in der ein Jahresbericht sowie ein Bericht des Kassenwarts mit Entlastung des Vorstandes erfolgen muss. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter leitet die Versammlung, entscheidet auch über die Form der Ab­stimmungen. Beschlüsse werden mit einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.

 

§ 11
In jeder Jahreshauptversammlung werden zwei Rechnungsprüfer gewählt, die ihr Amt bis zur nächsten Hauptversammlung ausüben.

 

§ 12
Die Sammlungen des Vereins sollen durch Annahme von Geschenken und Stiftungen vervollständigt werden. Ankäufe dürfen vom Vorstand nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Geldmittel ge­macht werden. Über Neuerwerbungen ist in der nächsten Hauptversammlung zu berichten.

 

§ 13
Alle Kosten, die durch die Bildung und Erhaltung des Museums entstehen, werden über das Bankkonto des Vereins, Kontonummer: 1 181 432 bei der Volksbank Ostholstein Nord eG.,
BLZ: 213 900 08 abgewickelt.

 

§ 14
Löst der Verein sich auf, sollen die Sammlungen im Museum und das Vereinsvermögen in den Besitz der Stadt Burg auf Fehmarn übergehen. Die Sammlungen dürfen niemals von der Insel Fehmarn entfernt werden.